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NeBÖ stellt sich vor

NeBÖ stellt sich vor

Sechs Jahre NeBÖ

Wir verabschieden und bedanken uns bei Eva Kickingereder, die in der vorherigen  Funktionsperiode die Schriftführung war. 

 Wir möchten euch den neuen Vorstand vom Netzwerk elementare Bildung Österreich vorstellen.

Natascha J. Taslimi, Bakk.phil.MSc - Vorsitzende

Monika Ude, BEd, MSc - Stellvertretende Vorsitzende

Patricia Vrljicak, BEd, MSc, MA  - Schriftführung

Manuela Lechner, BEd - stellvertretende Schriftführung 

Katharina Albrecht, BEd - Kassierin

Julia Posch, BEd - Stellvertretende Kassierin

Pia Thurnhofer, BEd - Mitgliederverwaltung & Webadmin

Katharina Antolkovich-Swoboda, BEd, MSc -  Koordination Bildungskooperationen

Yasmin Beceren, BA - Koordination Social Media 

Angelika Ungar, BEd, MSc - Social Media

Wir sind bereit mit vollem Elan an unsere Erfolge anzuknüpfen und freuen uns auf eine produktive Funktionsperiode.​​

Ziele & Visionen

Das wollen wir erreichen:

  • Ein österreichweites Netzwerk, weil wir glauben, dass wir nur vereint etwas erreichen können.

            mit allen

- in der elementaren Bildung tätigen Berufsgruppen

- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Bereich der Elementarpädagogik

- Sozialpartner*innen

- politischen Entscheidungsträger*innen

 

  • Ein einheitliches Bundesrahmengesetz für beste Rahmenbedingungen des Bildungsgeschehens in ganz Österreich und die alleinige Zuständigkeit im Bildungsministerium

  • professionelle Darstellung des Berufsbildes der in der elementaren Bildung tätigen Berufsgruppen

  • zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation mit politischen Entscheidungsträger*innen

  • Veranstaltung von Events zu aktuellen Themen der Elementarpädagogik

Aktualisierte Statuten Stand Juni 2026

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

 

(1) Der Verein führt den Namen NeBÖ - Netzwerk elementare Bildung Österreich.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte österreichische

Bundesgebiet.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt:

 a. die Satzungen der Zweigvereine dürfen zu den Grundsätzen und Zwecken des

Hauptvereins nicht im Widerspruch stehen.

b. die Mitglieder der Zweigvereine sind auch Mitglieder bei NeBÖ und werden für die Zeit ihrer

Mitgliedschaft in einem Zweigverein auch im Hauptverein als ordentliche Mitglieder geführt.

 

§ 2 Zweck des Vereines

 

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar 

gemeinnützige Ziele im Sinne der § 34 ff BAO, ist politisch unabhängig und neutral gegenüber 

Konfessionen und Trägerorganisationen: 

a. Förderung der Elementarpädagogik zum Gemeinwohl der Gesellschaft und Wissenschaft.

b. Beratung aller in der elementaren Praxis tätigen Berufsgruppen sowie Tageseltern, Personen in der

Lehre/Unterricht in Aus/Fort- und Weiterbildungen im Bereich Elementarpädagogik, zum Zwecke der

professionellen Darstellung der elementaren Bildung und Durchsetzung deren aktuellen Anliegen.

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